Eine Kündigung ist ein bedeutendes Ereignis im Berufsleben, aber in Deutschland kann jede Kündigung gerichtlich überprüft werden. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Wichtige Fristen:
1. Kündigungsschutzklage: Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung müssen Sie beim Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG). Sonst gilt die Kündigung als wirksam.
2. Eigene Kündigung: Sie müssen eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende einhalten, es sei denn, Ihr Vertrag sagt etwas anderes (§ 622 BGB).
Schriftform:
Eine Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). E-Mails, WhatsApp oder mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Kosten:
- Gerichtskosten: In der ersten Instanz fallen keine Gerichtskosten an.
- Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert
Prozesskostenhilfe:
Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diese deckt die Verfahrenskosten, wenn Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Fazit:
Halten Sie Fristen ein und achten Sie auf die Schriftform. Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Eine Kündigungsschutzklage kann helfen, und Prozesskostenhilfe bietet finanzielle Unterstützung.
Für individuelle Beratung wenden Sie sich an SCHNEIDER Rechtsanwälte in Kassel.