Arbeitsrecht

Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
Das Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechts und in verschiedenen Gesetzen kodifiziert. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch hingegehen sucht man vergeblich.
Das Arbeitsprozessrecht regelt die Besonderheiten der gerichtlichen Auseinandersetzung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es handelt sich hierbei um die Vorschriften, die bestimmen, wie arbeitsrechtliche Konflikte, wie beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Lohnforderungen oder Arbeitszeugnisse, vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden.
Kündigungsschutzklagen
Wir führen bundesweit gerichtliche Verfahren für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in Bezug auf Kündigungsschutzklagen.
Online - Beratung
Neben der klassischen Beratung vor Ort bieten wir eine Online - Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen an. Ihre Rechtsangelegenheit können Sie uns Online kostenfrei zur Prüfung einreichen.
Vertragsgestaltung
Besondere Sachverhalte erfordern besondere Lösungen. Wir beraten Sie gerne zu den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht.
Wir sind ein Team aus erfahrenen Fachleuten in Kassel
Arbeitsrecht hat bei uns Tradition. Durch regelmäßige Fortbildungen und Qualifikationen halten wir unsere hohen Qualitätsstandards aufrecht. Durch breite Expertise und unzählige Prozesserfahrung vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit sowie dem Bundesarbeitsgericht vertreten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen umfassend.
Thorsten F.U. Schneider
Rechtsanwalt
Martin Ruelius*
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Volker Schneider
Berater - Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) a.D.
Tipps für Arbeitnehmer
Tipps Arbeitsrecht
Eine Kündigung ist ein bedeutendes Ereignis im Berufsleben, aber in Deutschland kann jede Kündigung gerichtlich überprüft werden. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Wichtige Fristen:
1. Kündigungsschutzklage: Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung müssen Sie beim Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG). Sonst gilt die Kündigung als wirksam.
2. Eigene Kündigung: Sie müssen eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende einhalten, es sei denn, Ihr Vertrag sagt etwas anderes (§ 622 BGB).

Schriftform:
Eine Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). E-Mails, WhatsApp oder mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Kosten:
- Gerichtskosten: In der ersten Instanz fallen keine Gerichtskosten an.
- Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert

Prozesskostenhilfe:
Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diese deckt die Verfahrenskosten, wenn Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Fazit:
Halten Sie Fristen ein und achten Sie auf die Schriftform. Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Eine Kündigungsschutzklage kann helfen, und Prozesskostenhilfe bietet finanzielle Unterstützung.

Für individuelle Beratung wenden Sie sich an SCHNEIDER Rechtsanwälte in Kassel.